Kanzlei
Die Standorte der Kanzlei befinden sich in Berlin-Schöneberg sowie im brandenburgischen Neuruppin.
Herr Rechtsanwalt Wendt ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig, seit 1996 als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er stellvertretender Vorsitzender des Fachanwalts-Prüfungsausschusses des Landes Brandenburg. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Wendt Vorstandsmitglied des Nordbrandenburgischen Anwaltsvereins und übt dort die Funktion des Schatzmeisters aus.
Darüber hinaus bin ich zum nebenamtlichen Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg berufen.
Über den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt hinaus berät und vertritt Herr Wendt seine Mandanten insbesondere in familienrechtlichen Angelegenheiten sowie in Fragen des allgemeinen Zivilrechts.
Ferner verfügt die Kanzlei über eine eigene Abteilung für Mahnwesen und Zwangsvollstreckung und ist insbesondere bemüht, den Mandanten auch bei der Realisierung ihrer Forderungen behilflich zu sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Rechtsgebiete.
Sie erreichen uns in Berlin werktäglich jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 17.00 Uhr, in Neuruppin montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie montags-, dienstags- und donnerstagsnachmittags jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr. Nach Absprache sind wir auch außerhalb der Bürozeiten für Sie erreichbar.