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Familienrecht

Im Scheidungsverfahren muß wenigstens eine der Parteien anwaltlich vertreten sein.

Im Rahmen des Verfahrens werden neben der eigentlichen Scheidung Fragen der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder, des Umgangsrechts für den nicht sorgeberechtigten Elternteil, etwaige Unterhaltsverpflichtungen, die Vermögensauseinandersetzung sowie der sog. Versorgungsausgleich geregelt.

Bei letzterem geht es darum, die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Ehegatten gegeneinander auszugleichen mit der Folge, daß etwa derjenige Ehegatte, der während der Ehezeit höhere Rentenansprüche erworben hat, einen entsprechenden Teil derselben an den anderen abzugeben hat.

Was die Unterhaltsansprüche und die Sorge für die Kinder anbelangt, so kann eine Regelung derselben auch bereits im Vorfeld des Scheidungsverfahrens, für die Zeit des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Getrenntlebens der Eheleute (Trennungsjahr), notwendig werden, und auch in diesem Stadium kann es sehr nützlich sein, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Oftmals können für das Trennungsjahr getroffene und eine Zeitlang bereits gelebte Regelungen dann für die Zeit nach der Scheidung übernommen werden.

In all diesen Fragen ist Ihnen Herr Rechtsanwalt Wendt ein kompetenter Begleiter. Durch die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Stuth & Wendt in Zehdenick besteht zudem die Möglichkeit, Frau Rechtsanwältin Wendt, die zugleich Fachanwältin für Familienrecht ist, hinzuzuziehen.